Ausbildung Klasse C1, C1E & C, CE
Grenzen zwischen der Pkw- und der LKW-Klasse
Fahrerlaubnisklasse C1
Kraftfahrzeuge
ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3.500 kg zGM bis 7.500 kg zGM auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.
Ausgenommen sind alle den Klassen D1 und D zugeordneten Fahrzeuge, auch wenn diese über weniger als 8 Fahrgastplätze verfügen.
Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich B
Eingeschlossene Klasse: keine
(Die Klassen AM und L sind in Klasse B eingeschlossen und diese ist Voraussetzung für die Erteilung der Klasse C1)
Theorie
6 Doppelstunden Grundstoff
6 Doppelstunden Zusatzstoff
(bei Vorbesitz von D1 oder D 2 Doppelstunden)
Praxis
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
Sonderfahrten
C1 3x Überland, 1x Autobahn, 1x bei Dunkelheit
bei gemeinsamer Ausbildungsgang Klassen C1 und C1E
Solo 1x Überland, 1x Autobahn, bei Dunkelheit (entfällt)
Zug 3x Überland, 1x Autobahn, 2x bei Dunkelheit
Gesamt 4x Überland, 2x Autobahn, 2x bei Dunkelheit
Fahrerlaubnisklasse C1E
Kraftfahrzeuge
a) Zugfahrzeug der Klasse C1 mit einem Anhänger über 750 kg zGM,
b) Zugfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger über 3.500 kg zGM.
Fahrzeugkombination zGM in beiden Fällen max. 12.000 kg.
Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich C1
Eingeschlossene Klassen BE, bei Besitz von D1: D1E
Keine Theorieausbildung
Praxis
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
Sonderfahrten
C1E 3x Überland, 1x Autobahn, 1x bei Dunkelheit
bei gemeinsamer Ausbildungsgang Klassen C1 und C1E
Solo 1x Überland, 1x Autobahn, bei Dunkelheit (entfällt)
Zug 3x Überland, 1x Autobahn, 2x bei Dunkelheit
Gesamt 4x Überland, 2x Autobahn, 2x bei Dunkelheit
Fahrerlaubnisklasse C
Kraftfahrzeuge
ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3.500 kg zGM (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.
Ausgenommen sind alle den Klassen D1 und D zugeordneten Fahrzeuge, auch wenn diese über weniger als 8 Fahrgastplätze verfügen.
Sie müssen mindestens 21/18 Jahre alt sein.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: B
Eingeschlossene Klasse: C1
Theorie
6 Doppelstunden Grundstoff
10 Doppelstunden Zusatzstoff
(bei Vorbesitz von C1 oder D1: 4 Doppelstunden2; bei Vorbesitz von D: 2 Doppelstunden)
Praxis
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
Sonderfahrten
Klasse B auf C
5x Überland, 2x Autobahn, 3x bei Dunkelheit
Klasse C1 auf C
3x Überland,x1x Autobahn, 1x bei Dunkelheit
bei gemeinsamer Ausbildungsgang Klassen C und CE
Solo 3x Überland, 1x Autobahn, bei Dunkelheit (entfällt)
Zug 5x Überland, 2x Autobahn, 3x bei Dunkelheit
Gesamt 8x Überland, 3x Autobahn, 3x bei Dunkelheit
Fahrerlaubnisklasse CE
Kraftfahrzeuge CE
über 3.500 kg zGM (nach oben keine Beschränkung) mit Anhänger(n) über 750 kg zGM.
Sie müssen mindestens 21/18 Jahre alt sein.
Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich: C
Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T, bei Besitz von D: DE
Theorie
6 Doppelstunden Grundstoff
4 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis
Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung
(die Zahl der Fahrstunden ist abhängig von Ihren persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt)
Sonderfahrten
Klasse C auf CE
5x Überland, 2x Autobahn, 3x bei Dunkelheit
bei gemeinsamer Ausbildungsgang Klassen C und CE
Solo 3x Überland, 1x Autobahn, bei Dunkelheit (entfällt)
Zug 5x Überland, 2x Autobahn, 3x bei Dunkelheit
Gesamt 8x Überland, 3x Autobahn, 3x bei Dunkelheit